Governance
Vereinsversammlung
Oberstes Organ. Sie tagt mindestens einmal jährlich und entscheidet unter anderem über Statuten, Wahl des Vorstands, Jahresbericht, Jahresrechnung, Budget und Auflösung. Statutenänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit.
Vorstand
Leitungs- und Verwaltungsorgan aus mindestens zwei Personen, gewählt für zwei Jahre. Er führt die laufenden Geschäfte, verwaltet das Vereinsvermögen und vertritt den Verein. Präsident ist Dr. Alex Konviser.
Zeichnungsberechtigung
Rechtlich verbindliche Verpflichtungen erfordern die Kollektivunterschrift zu zweien.
Interessenkonflikte
Interessenkonflikte sind offenzulegen; betroffene Personen nehmen an Beratung und Beschluss nicht teil. Geschäfte mit Vorstandsmitgliedern erfolgen zu marktüblichen und transparenten Bedingungen.
Vergütung und Spesen
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Ersetzt werden effektive, belegte Auslagen. Eine angemessene Vergütung für besondere Leistungen ist nur nach Vergütungsreglement und ohne Mitwirkung der betroffenen Person möglich.
Rechnungswesen
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Jahresrechnung wird der Vereinsversammlung zur Genehmigung vorgelegt.